Taubenabwehr

Vorgehensweise bei der Taubenabwehr:

Wir setzten zur Taubenabwehr auf tierschutzkonforme, mechanische Vergrämungssysteme, um die Tiere von Gebäuden fernzuhalten, statt sie zu töten

  • Taubenspikes: Edelstahlspitzen werden auf Vorsprüngen, Gesimsen oder Solaranlagen montiert, um das Landen und Absitzen der Vögel zu verhindern.
  • Taubennetze: Engmaschige Netze sperren Nist- und Landeplätze an Fassaden, Balkonen oder Höfen großflächig und sicher ab.
  • Draht- und Elektrosysteme: Spanndrahtanlagen oder dezente Elektroimpuls-Systeme hindern Tauben am Anflug auf schmale Kanten, ohne ihnen ernsthaften Schaden zuzufügen.
  • Professionelle Reinigung und Desinfektion: Da Taubenkot stark gesundheitsgefährdend ist, reinigen Fachleute betroffene Bereiche unterkellert oder auf dem Dach in Schutzkleidung und entsorgen Nistmaterial fachgerecht.

 

Relevante Arten:

Die Stadttaube (verwilderte Haustaube) ist die einzige Taubenart in Deutschland, die als regelmäßiger Schädling beziehungsweise Lästling an Gebäuden und in urbanen Bereichen eingestuft wird.

In Deutschland gibt es fünf wildlebende beziehungsweise heimische Taubenarten, von denen jedoch die meiste Verursachung von Schäden von der Stadttaube ausgeht:

  • Stadttaube (Columba livia forma urbana):
    • Status: Stammt von verwilderten Haus- und Brieftauben ab. Sie unterliegt dem Tierschutzgesetz (kein Wildtier/kein Jagdrecht).
    • Schadbild: Kotverschmutzungen an Gebäuden, Denkmälern und Fassaden; Materialschäden durch aggressiven Kot; potenzieller Überträger von Parasiten und Krankheitserregern in stark belasteten Bereichen.
  • Ringeltaube (Columba palumbus):
    • Status: Die größte heimische Wildtaube. Sie gilt als Kulturfolger.
    • Schadbild: Kann in der Landwirtschaft gelegentlich Wild- und Frassschäden an Feldern verursachen und unterliegt dem Jagdrecht.
  • Türkentaube (Streptopelia decaocto):
    • Status: Unauffälliger, kleinerer Zuwanderer, der seit dem 20. Jahrhundert in Mitteleuropa heimisch ist.
    • Schadbild: Tritt kaum als Schädling auf, wird meist nur als reiner Lästling oder Nestbauer in Gärten wahrgenommen.
  • Hohltaube (Columba oenas) & Turteltaube (Streptopelia turtur):
    • Status: Reine Wildvögel, die in Wäldern oder Kulturlandschaften leben und in Deutschland ganzjährig unter Schutz stehen. Sie spielen in der Schädlingsbekämpfung keine Rolle.

 

Rechtlicher Hinweis und Abwehr

In Deutschland ist das Töten oder Vergiften von Tauben durch Privatpersonen strengstens verboten und strafbar. Die Taubenabwehr beschränkt sich daher auf humane Präventionsmaßnahmen (Vergrämung) wie Netze, Spikes oder die Bestandsregulierung durch betreute Taubenschläge (Eiertausch).